AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
filmforbusiness; Martin Spieß nachfolgend "filmforbusiness" genannt.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen:
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. filmforbusiness behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Allgemeines:
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und "filmforbusiness". Bedingungen des Auftraggebers haben Geltung, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
Auftragserteilung und Bestätigung:
Die Auftragserteilung soll schriftlich erfolgen. Bei mündlicher Auftragserteilung gehen mögliche Übermittlungsfehler zu Lasten des Kunden. Unsere Angebote sind freibleibend. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergibt sich aus dieser der Auftragsinhalt und -umfang. Wir behalten uns die Annahme eines Auftrages ausdrücklich vor.
Kosten, Wetterrisiko, drehvorbereitende Maßnahmen:
Unsere Preisangaben sind in Euro zzgl. der gesetzli-chen MwSt. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 8 Stunden. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk in dem gemäß Punkt „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.Wetterbedingte oder sonstige Verschiebungen seitens des Auftraggebers bzw. Abbrüche des Drehs sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden nach Beleg dieser Kosten in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von "filmforbusiness" zurückzuführen sind.Für die Herstellung eines Konzeptes, Storyboards oder Drehbuchs kann eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen werden. Der in dieser Vereinbarung vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Konzept, Storyboard oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt. Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies "filmforbusiness" spätestens bei Auftragsbestätigung mitzuteilen. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber. Wird ein Nachdreh erforderlich, ohne dass dieser durch grob fahrlässiges Verhalten oder Verschulden von "filmforbusiness" verursacht wurde, z.B, durch einen Geräte- oder Materialschaden, kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.
Herstellung:
Vor-, bzw. Dreharbeiten, arbeiten an Ihrer bestehden oder neuen Homepage, sowie Suchmaschinenoptimierung, beginnen frühestens nach schriftlicher Auftragserteilung / Erteilung des Werkvertrages. Wird ein Konzept, Storyboard oder Drehbuch bzw. vorbestehende Filmwerke oder Filmszenen vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, sind die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte an "filmforbusiness" zu übertragen. Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt „filmforbusiness". “filmforbusiness“ hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten über Ort und vorgesehene Abläufe der Vorarbeiten, Aufnahmen und Nachbearbeitung zu unterrichten. Im Rahmen der Filmproduktion hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter vor der Endfertigung des Films die Abnahme der Sichtungskopie vorzunehmen. Die Sichtungskopie kann vor Ort im Studio von "filmforbusiness" eingesehen werden, per DVD zugesandt oder von "filmforbusiness" beim Auftraggeber vorgeführt oder online auf einem Server eingesehen werden. Nach einwandloser Abnahme der Sichtungskopie durch den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten gilt die Umsetzung der Filmidee als gelungen. Führt der Auftraggeber bis längstens 10 Werktage nach der Übermittlung bzw. Übergabe der Sichtungskopie keine Mängel an, gilt die Filmumsetzung ebenfalls als gelungen und wird seitens filmforbusiness in Rechnung gestellt.
Änderungen die mit bestehendem Filmmaterial (Schnitt, Text, Ton) durchgeführt werden können sind im Angebotspreis enthalten. Zusätzlich erforderliche Drehtage werden nach Angebot und Freigabe gesondert in Rechnung gestellt.Verlangt der Auftraggeber nach Abnahme des Werkes Änderungen des Werkes, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten. Die gewünschten Änderungen sind uns schriftlich mitzuteilen. "filmforbusiness" hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten. "filmforbusiness" ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber dem bereits genehmigten Konzept/Story-board/Drehbuch Änderungsvorschläge seitens "filmforbusiness" eingebracht werden, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten. Nicht ausdrücklich genehmigte Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt für Änderungswünsche des Auftraggebers entsprechend.
Haftung:
"filmforbusiness" haftet dem Auftraggeber lediglich für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber:
Wurde der Werkauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden seitens "filmforbusiness" zurück, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits getätigter Anzahlungen.
Abnahme
filmforbusiness übergibt den Film, oder die Homepage unmittelbar nach der Fertigstellung dem Auftraggeber entweder als Datenträger oder stellt diesen als Downloadlink bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch wenn der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Geschmacksretouren. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum von "filmforbusiness".
Zahlungsbedingungen:
Filmproduktion:
- Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungserhalt fällig.
- Bei Pauschalangeboten/Vereinbarungen gilt: 60% bei Auftragserteilung, 40% nach Abnahme.
- Produktionen ohne Pauschalpreise-Vereinbarung werden nach Leistung und Arbeitszeit berechnet.
Marketingpakete:
- Die Rechnungsbeträge sind jeweils zu Beginn eines Kalendermonats fällig.
Urheberrechte, Verwertungsrechte:
Der Auftraggeber darf sich beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene Zwecke herstellen. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung des jeweils von "filmforbusiness" übergebenen Datenformats. Von dieser Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation, der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton und der Formatumwandlung z.B. zur Verwendung im Internet, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden.Bei einer Kopie DVD zu DVD oder Blu-Ray Disk zu Blu-Ray Disk muss ein Copyright-Vermerk von „filmforbusiness" sichtbar auf der DVD bzw. Blu-Ray Disk enthalten sein.Alle übertragenen Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.Wird ein Filmwerk von "Film for Business" hergestellt, so sichert sie zu, über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für Konzept/Storyboard/ Drehbuch (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen) zu verfügen, insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von "Film for Business" verwaltet werden.Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, damit einverstanden zu sein, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften von "filmforbusiness" vorgenommen werden. Mit der Ablieferung des Filmmasters geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn das Filmwerk bei "filmforbusiness" oder bei einer von ihr beauftragten Kopieranstalt gelagert wird. "filmforbusiness" ist berechtigt, ihren Firmennamen und/oder ihr Firmenzeichen im Film und auf DVD etc. als Copyrightvermerk zu zeigen."filmforbusiness" darf sich Kopien des produzierten Films für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Webseite, dem filmforbusiness Yuoutube-Kanal, der filmforbusiness Facebook Fanpage), anlässlich von Wettbewerben und Festivals herstellen und diese vorführen. Die Urheberrechte an den von "filmforbusiness" oder in ihrem Auftrag erarbeiteten Drehbücher, Konzepte, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben bei "filmforbusiness", sofern diese im Film keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens "filmforbusiness".
Sonstige Bestimmungen:
Falls mehrere Auftraggeber oder Koproduzenten als Vertragspartner des Auftraggebers "filmforbusiness" den Auftrag für ein Filmwerk erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber "filmforbusiness" Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die namentliche Bekanntmachung jener Person, die für die Abnahme des Filmwerkes verantwortlich zeichnet.Änderungen des Werkvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungsbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz "filmforbusiness". Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine gültige zu ersetzten, die dem angestrebten Zweck nahe kommt. "Film for Business" empfiehlt bei möglichen Unstimmigkeit die Heranziehung eines neutralen und kompetenten Wirtschaftsmediators. Gerichtliche Auseinandersetzung sollten im Interesse eine partnerschaftlichen Zusammenarbeit wo immer möglich vermieden werden. Gerichtsstand ist Heilbronn; Baden-Württemberg.
Heilbronn | 27.07.2019