AGB's

All­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen:

filmforbusiness; Mar­tin Spieß nach­fol­gend "filmforbusiness" ge­nannt.

Gestaltungsfreiheit und Vorlagen:

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. filmforbusiness behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

All­ge­mei­nes:

Die nach­fol­gen­den Be­din­gun­gen gel­ten für alle Ver­trags­ver­hält­nis­se und Ge­schäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen dem Auf­trag­ge­ber und "filmforbusiness". Be­din­gun­gen des Auf­trag­ge­bers haben Gel­tung, wenn sie schrift­lich ver­ein­bart sind.

Auf­trags­er­tei­lung und Be­stä­ti­gung:

Die Auf­trags­er­tei­lung soll schrift­lich er­fol­gen. Bei münd­li­cher Auf­trags­er­tei­lung gehen mög­li­che Über­mitt­lungs­feh­ler zu Las­ten des Kun­den. Un­se­re An­ge­bo­te sind frei­blei­bend. Liegt eine schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung vor, er­gibt sich aus die­ser der Auf­trags­in­halt und -​um­fang. Wir behal­ten uns die An­nah­me eines Auf­tra­ges aus­drück­lich vor.

Kos­ten, Wet­ter­ri­si­ko, dreh­vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men:

Un­se­re Preis­an­ga­ben sind in Euro zzgl. der ge­setz­li-​chen MwSt. Die kal­ku­lier­te Ar­beits­zeit pro Dreh­tag be­trägt max. 8 Stun­den. Im ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Preis sind alle Her­stel­lungs­kos­ten, ein­schließ­lich einer Mas­ter­ko­pie, sowie die Rech­te­ein­räu­mung am Film­werk in dem gemäß Punkt „Ur­he­ber­rech­te, Ver­wer­tungs­rech­te“ vor­ge­se­he­nen Um­fang ent­hal­ten.Wet­ter­be­ding­te oder sons­ti­ge Ver­schie­bun­gen sei­tens des Auf­trag­ge­bers bzw. Ab­brü­che des Drehs sind in den kal­ku­lier­ten Pro­duk­ti­ons­kos­ten nicht ent­hal­ten. Die aus die­sem Punkt an­fal­len­den Zu­satz­kos­ten wer­den nach Beleg die­ser Kos­ten in Rech­nung ge­stellt. Das glei­che gilt für zu­sätz­lich er­for­der­li­che Dreh­ta­ge, die nicht auf grob fahr­läs­si­ges oder vor­sätz­li­ches Ver­hal­ten von "filmforbusiness" zu­rück­zu­füh­ren sind.Für die Her­stel­lung eines Kon­zep­tes, Sto­ry­boards oder Dreh­buchs kann eine ge­son­der­te Ver­ein­ba­rung ab­ge­schlos­sen wer­den. Der in die­ser Ver­ein­ba­rung ver­ein­bar­te Preis ist vom Auf­trag­ge­ber auch dann zu ent­rich­ten, wenn er das Kon­zept, Sto­ry­board oder Dreh­buch nicht ver­fil­men lässt, bzw. vom Auf­trag zu­rück­tritt. Ver­langt der Auf­trag­ge­ber aus­drück­lich den Ab­schluss einer be­stimm­ten Ver­si­che­rung, so hat er dies "filmforbusiness" spä­tes­tens bei Auf­trags­be­stä­ti­gung mit­zu­tei­len. Die Kos­ten dafür trägt der Auf­trag­ge­ber. Wird ein Nach­dreh er­for­der­lich, ohne dass die­ser durch grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten oder Ver­schul­den von "filmforbusiness" ver­ur­sacht wurde, z.B, durch einen Ge­rä­te-​ oder Ma­te­ri­al­scha­den, kann der Auf­trag­ge­ber kei­nen Er­satz von an­fal­len­den Rei­se­kos­ten oder Ver­dienst­aus­fall gel­tend ma­chen.

Her­stel­lung:

Vor-, bzw. Dreh­ar­bei­ten, arbeiten an Ihrer bestehden oder neuen Homepage, sowie Suchmaschinenoptimierung, be­gin­nen frü­hes­tens nach schrift­li­cher Auf­trags­er­tei­lung / Er­tei­lung des Werk­ver­tra­ges. Wird ein Kon­zept, Sto­ry­board oder Dreh­buch bzw. vor­be­ste­hen­de Film­wer­ke oder Film­sze­nen vom Auf­trag­ge­ber oder sei­nem Be­voll­mäch­tig­ten zur Ver­fü­gung ge­stellt, sind die zur wei­te­ren Be­ar­bei­tung er­for­der­li­chen Rech­te an "filmforbusiness" zu über­tra­gen. Die künst­le­ri­sche und tech­ni­sche Ge­stal­tung des Wer­kes ob­liegt „filmforbusiness". “filmforbusiness“ hat den Auf­trag­ge­ber bzw. sei­nen Be­voll­mäch­tig­ten über Ort und vor­ge­se­he­ne Ab­läu­fe der Vor­ar­bei­ten, Auf­nah­men und Nach­be­ar­bei­tung zu un­ter­rich­ten. Im Rah­men der Film­pro­duk­ti­on hat der Auf­trag­ge­ber bzw. sein Be­voll­mäch­tig­ter vor der End­fer­ti­gung des Films die Ab­nah­me der Sich­tungs­ko­pie vor­zu­neh­men. Die Sich­tungs­ko­pie kann vor Ort im Stu­dio von "filmforbusiness" ein­ge­se­hen wer­den, per DVD zu­ge­sandt oder von "filmforbusiness" beim Auf­trag­ge­ber vor­ge­führt oder on­line auf einem Ser­ver ein­ge­se­hen wer­den. Nach ein­wand­lo­ser Ab­nah­me der Sich­tungs­ko­pie durch den Auf­trag­ge­ber bzw. sei­nen Be­voll­mäch­tig­ten gilt die Um­set­zung der Fil­midee als ge­lun­gen. Führt der Auftraggeber bis längstens 10 Werktage nach der Übermittlung bzw. Übergabe der Sichtungskopie keine Mängel an, gilt die Filmumsetzung ebenfalls als gelungen und wird seitens filmforbusiness in Rechnung gestellt.

Än­de­run­gen die mit be­ste­hen­dem Film­ma­te­ri­al (Schnitt, Text, Ton) durch­ge­führt wer­den kön­nen sind im An­ge­bots­preis ent­hal­ten. Zu­sätz­lich er­for­der­li­che Dreh­ta­ge wer­den nach An­ge­bot und Frei­ga­be ge­son­dert in Rech­nung ge­stellt.Ver­langt der Auf­trag­ge­ber nach Ab­nah­me des Wer­kes Än­de­run­gen des Wer­kes, so gehen diese Än­de­run­gen zu sei­nen Las­ten. Die ge­wünsch­ten Än­de­run­gen sind uns schrift­lich mit­zu­tei­len. "filmforbusiness" hat den Auf­trag­ge­ber bzw. sei­nen Be­voll­mäch­tig­ten un­ver­züg­lich über die vor­aus­sicht­li­chen Kos­ten die­ser Än­de­run­gen zu un­ter­rich­ten. "filmforbusiness" ist ver­pflich­tet und al­lein be­rech­tigt, Än­de­run­gen vor­zu­neh­men. Falls aus künst­le­ri­schen oder tech­ni­schen Grün­den ge­gen­über dem be­reits ge­neh­mig­ten Kon­zept/Sto­ry-​board/Dreh­buch Än­de­rungs­vor­schlä­ge sei­tens "filmforbusiness" ein­ge­bracht wer­den, die zu Mehr­kos­ten ge­gen­über dem ver­ein­bar­ten Her­stel­lungs­preis füh­ren, be­dür­fen sie der vor­he­ri­gen Zu­stim­mung des Auf­trag­ge­bers bzw. sei­nes Be­voll­mäch­tig­ten. Nicht aus­drück­lich ge­neh­mig­te Mehr­kos­ten kön­nen nicht gel­tend ge­macht wer­den. Dies gilt für Än­de­rungs­wün­sche des Auf­trag­ge­bers ent­spre­chend.

Haf­tung:

"filmforbusiness" haf­tet dem Auf­trag­ge­ber le­dig­lich für vor­sätz­li­che oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Schä­den im Rah­men der ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen. Die Haf­tung für leich­te Fahr­läs­sig­keit ist aus­ge­schlos­sen.

Ver­trags­rück­tritt durch den Auf­trag­ge­ber:

Wurde der Wer­kauf­trag er­teilt und tritt der Auf­trag­ge­ber ohne Ver­schul­den sei­tens "filmforbusiness" zu­rück, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits getätigter Anzahlungen.

Abnahme

filmforbusiness übergibt den Film, oder die Homepage unmittelbar nach der Fertigstellung dem Auftraggeber entweder als Datenträger oder stellt diesen als Downloadlink bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen.  Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch wenn der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Geschmacksretouren. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

Ei­gen­tums­vor­be­halt:

Die ge­lie­fer­ten Werke blei­ben bis zur vol­len Be­zah­lung der Ver­gü­tung Ei­gen­tum von "filmforbusiness".

Zah­lungs­be­din­gun­gen:

Filmproduktion:

  • Die Rech­nungs­be­trä­ge sind nach Rech­nungs­er­halt fäl­lig.
  • Bei Pauschalangeboten/Vereinbarungen gilt: 60% bei Auf­trags­er­tei­lung, 40% nach Ab­nah­me.
  • Produktionen ohne Pauschalpreise-Vereinbarung werden nach Leistung und Arbeitszeit berechnet. 

Marketingpakete:

  • Die Rechnungsbeträge sind jeweils zu Beginn eines Kalendermonats fällig.

Ur­he­ber­rech­te, Ver­wer­tungs­rech­te:

Der Auf­trag­ge­ber darf sich be­lie­big viele Ko­pi­en des pro­du­zier­ten Films für ei­ge­ne Zwe­cke her­stel­len. Vor­aus­set­zung hier­für ist die Ein­hal­tung des je­weils von "filmforbusiness" über­ge­be­nen Da­ten­for­mats. Von die­ser Recht­s­ein­räu­mung aus­ge­nom­men sind je­den­falls die Rech­te zur Be­ar­bei­tung, Än­de­rung, Er­gän­zung, fremd­spra­chi­gen Syn­chro­ni­sa­ti­on, der Ver­wen­dung von Aus­schnit­ten in Bild und/oder Ton und der For­ma­tum­wand­lung z.B. zur Ver­wen­dung im In­ter­net, so­fern sie nicht ver­trag­lich aus­drück­lich ver­ein­bart und ge­son­dert ab­ge­gol­ten wer­den.Bei einer Kopie DVD zu DVD oder Blu-​Ray Disk zu Blu-​Ray Disk muss ein Co­py­right-​Ver­merk von „filmforbusiness" sicht­bar auf der DVD bzw. Blu-​Ray Disk ent­hal­ten sein.Alle über­tra­ge­nen Nut­zungs­rech­te gehen erst mit voll­stän­di­ger Be­zah­lung der ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung auf den Auf­trag­ge­ber über.Wird ein Film­werk von "Film for Busi­ness" her­ge­stellt, so si­chert sie zu, über alle er­for­der­li­chen ur­he­ber­recht­li­chen Ver­wer­tungs­rech­te für Kon­zept/Sto­ry­board/ Dreh­buch (aus­ge­nom­men wenn sie bei einer Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft lie­gen) zu ver­fü­gen, ins­be­son­de­re die zur Ver­trags­er­fül­lung not­wen­di­gen Ver­viel­fäl­ti­gungs-​, Ver­brei­tungs-​, Sen­de-​, Auf­füh­rungs-​ und Leis­tungs­schutz­rech­te, die auch nach Fer­tig­stel­lung des Wer­kes von "Film for Busi­ness" ver­wal­tet wer­den.Der Auf­trag­ge­ber er­klärt aus­drück­lich, damit ein­ver­stan­den zu sein, dass die ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­nen Mel­dun­gen an die ent­spre­chen­den Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten von "filmforbusiness" vor­ge­nom­men wer­den. Mit der Ab­lie­fe­rung des Film­ma­sters geht das Ri­si­ko für die Ko­pier­un­ter­la­gen an den Auf­trag­ge­ber über, auch wenn das Film­werk bei "filmforbusiness" oder bei einer von ihr be­auf­trag­ten Ko­pier­an­stalt ge­la­gert wird. "filmforbusiness" ist be­rech­tigt, ihren Fir­men­na­men und/oder ihr Fir­men­zei­chen im Film und auf DVD etc. als Co­py­right­ver­merk zu zei­gen."filmforbusiness" darf sich Ko­pi­en des pro­du­zier­ten Films für ei­ge­ne Wer­be­zwe­cke (z.B. auf der Web­sei­te, dem filmforbusiness Yuoutube-Kanal, der filmforbusiness Facebook Fanpage), an­läss­lich von Wett­be­wer­ben und Fes­ti­vals her­stel­len und diese vor­füh­ren. Die Ur­he­ber­rech­te an den von "filmforbusiness" oder in ihrem Auf­trag er­ar­bei­te­ten Dreh­bü­cher, Kon­zep­te, Zeich­nun­gen, Pläne und ähn­li­che Un­ter­la­gen ver­blei­ben bei "filmforbusiness", so­fern diese im Film keine Ver­wen­dung fin­den oder so­fern dafür kein Ho­no­rar ver­ein­bart wor­den ist. Jede Ver­wen­dung, ins­be­son­de­re die Wei­ter­ga­be, Ver­viel­fäl­ti­gung und Ver­öf­f­ent­li­chung be­darf der aus­drück­li­chen schrift­li­chen Zu­stim­mung sei­tens "filmforbusiness".

Sons­ti­ge Be­stim­mun­gen:

Falls meh­re­re Auf­trag­ge­ber oder Ko­pro­du­zen­ten als Ver­trags­part­ner des Auf­trag­ge­bers "filmforbusiness" den Auf­trag für ein Film­werk er­tei­len, so ist be­reits vor Dreh­be­ginn schrift­lich fest­zu­hal­ten, wel­cher Auf­trag­ge­ber in Voll­macht der üb­ri­gen Auf­trag­ge­ber ge­gen­über "filmforbusiness" Er­klä­run­gen im Sinne der vor­her­ge­hen­den Punk­te ab­zu­ge­ben hat. Dies gilt ins­be­son­de­re für die na­ment­li­che Be­kannt­ma­chung jener Per­son, die für die Ab­nah­me des Film­wer­kes ver­ant­wort­lich zeich­net.Än­de­run­gen des Werk­ver­tra­ges oder/und die­ser Her­stel­lungs­be­din­gun­gen be­dür­fen der Schrift­form. Soll­te durch eine Be­stim­mung des Pro­duk­ti­ons­ver­tra­ges ein Punkt die­ser Her­stel­lungs­be­din­gun­gen un­wirk­sam wer­den, so wird da­durch die Gül­tig­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen nicht be­rührt. Er­fül­lungs­ort ist der Ge­schäfts­sitz "filmforbusiness". Falls ein­zel­ne Be­stim­mun­gen die­ser All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen un­wirk­sam sein oder wer­den soll­ten, wird da­durch die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­din­gun­gen nicht be­rührt. In einem sol­chen Fall ist die un­wirk­sa­me Be­stim­mung durch eine gül­ti­ge zu er­setz­ten, die dem an­ge­streb­ten Zweck nahe kommt. "Film for Busi­ness" emp­fiehlt bei mög­li­chen Un­stim­mig­keit die Her­an­zie­hung eines neu­tra­len und kom­pe­ten­ten Wirt­schafts­me­dia­tors. Ge­richt­li­che Aus­ein­an­der­set­zung soll­ten im In­ter­es­se eine part­ner­schaft­li­chen Zu­sam­men­ar­beit wo immer mög­lich ver­mie­den wer­den. Ge­richts­stand ist Heil­bronn; Ba­den-​Würt­tem­berg.

Heilbronn | 27.07.2019